Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG für begünstigte Auslandstätigkeiten vorgesehene Steuerbefreiung zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben.
Insgesamt führe die Steuerbefreiung zu einer willkürlichen, sachlich nicht begründbaren Steuerbefreiung und müsse daher aufgehoben werden.
Die Aufhebung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG tritt mit Ablauf des 31.12.2010 in Kraft.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Bestimmung "repariert" und durch eine neue Steuerbefreiung ersetzt wird. |