Ich bin selbstständig erwerbstätig (Werkvertrag) und nebenbei geringfügig angestellt (ca. 50 Euro/Monat).
Welche Einkommensgrenze ist für die Sozialversicherung maßgebend?
6453,36 Euro/Jahr wenn ausschließlich Werkvertrag ODER 4395,96 Euro/Jahr nur aus Werkvertrag, wenn Werkvertrag+Anstellung
Gilt die Grenze von 4395,96 Euro/Jahr auch wenn ich nur geringfügig angestellt bin?
Heißt das im Extremfall: Wenn ich auch nur 1 Euro unselbstständig verdiene (=angestellt bin), wird die Grenze für das selbstständige Einkommen von 6453,36 Euro/Jahr auf 4395,96 Euro/Jahr heruntergesetzt?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!
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