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Verfasst von: Kati am 30.06.2010 12:59
 


THEMA:  selbstständig + geringfügig angestellt: Sozialversicherung
Ich bin selbstständig erwerbstätig (Werkvertrag) und nebenbei geringfügig angestellt (ca. 50 Euro/Monat). 


Welche Einkommensgrenze ist für die Sozialversicherung maßgebend?


6453,36 Euro/Jahr wenn ausschließlich Werkvertrag
ODER
4395,96 Euro/Jahr nur aus Werkvertrag, wenn Werkvertrag+Anstellung


Gilt die Grenze von 4395,96 Euro/Jahr auch wenn ich nur geringfügig angestellt bin?


Heißt das im Extremfall: Wenn ich auch nur 1 Euro unselbstständig verdiene (=angestellt bin), wird die Grenze für das selbstständige Einkommen von 6453,36 Euro/Jahr auf 4395,96 Euro/Jahr heruntergesetzt?

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.06.2010 16:47
 


THEMA:  selbstständig + geringfügig angestellt: Sozialversicherung
Ja, nach meiner Information,gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung die kleine Grenze.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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