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Verfasst von: tim am 01.06.2010 08:36
 


THEMA:  Pendlerpauschale - dopp. Haushaltsführung - Hauptwohnsitz Deutschland
Hallo,

ich bin seit Oktober vergangenen Jahres in Österreich fest angestellt. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, in Österreich wohne ich weniger als 130 Tage im Jahr. Meine Familie lebt in Deutschland, meine Frau ist dort fest angestellt, und ich versteuere mein "Welteinkommen" aus zusätzlicher selbstständiger Tätigkeit in Deutschland. Mein österr. Einkommen versteuere ich in Österreich, wo ich auch meine Sozialabgaben zahle. Frage: kann ich meine wöchentlichen Heimflüge nach Deutschland in meiner österr. Arbeitnehmerveranlagung als Pendlerpauschale steuerlich absetzen sowie für meine Zweitwohnung die doppelte Haushaltsführung in Österreich?

tim
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.06.2010 23:11
 


THEMA:  Pendlerpauschale - dopp. Haushaltsführung - Hauptwohnsitz Deutschland
Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung in Ö machen, dann können Sie doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten geltend machen.Das österr. Einkommen müssen Sie in D auch angeben.
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