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Verfasst von: Eva U. am 31.05.2010 15:11
 


THEMA:  Pendlerpauschale - doppelte Haushaltsführung - Mietkosten

Hallo zusammen,

Ich bräuchte ein paar Infos für meine Arbeitnehmerveranlagung 2009. Kurz zu meiner Situation:

Ich arbeite seit Juni 2008 Teilzeit in Salzburg, haber aber seit Jänner 2009 meinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Für die Monate Jänner bis November 2009 hatte ich als Zweitwohnsitz ein Zimmer in Salzburg (Monatsmiete 300€). Seit Dezember 2009 pendle ich direkt vom Hauptwohnsitz aus in die Arbeit. Der Nebenwohnsitz wurde Jänner 2010 abgemeldet.
Von Jänner bis November 2009 war ich nur in den Urlaubszeiten und sonst alle zwei / drei Wochenenden in Oberösterreich. Seit Dezember 2009 fahre ich ca. viermal die Woche nach Salzburg in die Arbeit und zurück. Gefahren wird mit dem Zug (Monatsstreckenkarte), die gesamte Wegstrecke ist ca. 117km (Fußweg+Bahnkilometer).

Meine Fragen nun: Kann ich für 2009 Pendlerpauschale und ev. doppelte Haushaltsführung (z.B. Mietkosten) absetzen? Wenn ja, in welcher Höhe? Brauche ich Belege? Bei finanz-online bin ich, doch ich weiß nicht wirklich, wie ich diese Posten in meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben soll(te).

Mein Arbeitgeber hat das Pauschale meines Wissens bisher nicht berücksichtigt (außer ich lese meinen Lohnzettel falsch).

Danke für das Feedback,

Eva
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 03.06.2010 23:07
 


THEMA:  Pendlerpauschale - doppelte Haushaltsführung - Mietkosten
Von Jänner bis November können Sie den Zweitwohnsitz und die Familienheimfahrten geltend machen.(Möglicherweise anerkennt das Finanzamt nur 6 Monate)
Ab Dezember steht Ihnen das Pendlerpauschale zu.
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