Verfasst von:
mick am
24.05.2010 19:48
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THEMA: freiberuflicher Physiotherapeut angestellt und freiberuflich |
Sehr geehrte Damen und Herren, die ich möchte mich als freiberuflicher Physiotherapeut melden und bin zu 25 h in einem angestellten Verhältnis. Freiberuflich möchte ich 10 Stunden in der Woche dazuarbeiten.
Meine Fragen:
1. Wird zuerst die Steuererklärung vom Finanzamt gemacht und die SVA berechnet dann aufgrund dieser den zu bezahlenden Beitrag, oder umgekehrt (d.h. zuerst wird der Betrag von der SVA abgezogen und dann wird die Steuer berechnet?)?
2. Wird mein Gehalt, welches ich durch das Angestelltenverhältnis beziehe, miteinbezogen, um die Beiträge (SVA, Steuer) zu berechnen, welche ich zu bezahlen habe?
3. Ab wann kann man das Auto von der Steuer absetzen? Benutze es NUR um zu meiner Arbeitsstelle zu kommen, von wo ich die freiberufliche Tätigkeit ausübe (38 km für die Hinfahrt) und den Rest privat. Gibt es da bestimmte Vorgaben? Möchte ein Fahrtenbuch führen.
Bin mir in vielem noch unsicher, da man oft sehr wenig Informationen bekommt (SVA der gewerblichen Wirtschaft,...) und es für mich absolutes Neuland ist. Möchte natürlich so wenig wie möglich falsch machen.
Besten Dank im Voraus.
Michael Hansmann
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
26.05.2010 09:27
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THEMA: freiberuflicher Physiotherapeut angestellt und freiberuflich |
Lieber Herr Hansmann,
1.) für die Steuerberechnung sind Sie "Einnahmen-Ausgaben-Rechner". Das bedeutet, dass alles was Sie bezahlt haben von den erhaltenen Einnahmen abgezogen wird. Wenn Sie nun SVA bezahlt haben dann wird für die Steuerberechnung das abgezogen, was bezahlt wurde. Vor die Berechnung der SVA wird auch der Gewinn herangezogen allerdings werden die bezahlten SVA-Beiträge natürlich wieder dazu gerechnet, denn sonst würde die Berechnung der SVA ja durch die SVA gekürzt. => also Steuerberechnung nach Abzug bezahlter SVA => SVA Berechnung vom Gewinn + bezahlter SVA
2.) Das Gehalt, wenn Sie "normal" angestellt sind, wird bei der Steuerberechnung mit berücksichtigt und die bezahlte Lohnsteuer von der errechneten Steuer abgezogen. Bei der Berechnung der SVA spielen diese Einkünfte keine Rolle, da diese bereits getrennt in der ASVG (GKK) versichert sind. Allerdings sollte an die SVA ein "Antrag auf Differenzvorschreibung" gestellt werden, damit nur maximal bis zur Höchstbemessung vorgeschrieben wird - so zahlen Sie nicht doppelt Sozialversicherung.
3.) Wenn Sie das Fahrzeug mehr als 50 % betrieblich nutzen dann geben Sie in die Einnahmen-Ausgabenrechnung alle Kosten und geben die Privatnutzung als Eigenverbrauch an. Wenn Sie es unter 50 % nutzen, dann müssen Sie für die betrieblichen Strecken Kilometergeld ansetzen. Dazu müssen Sie ein lückenloses Kilometerbuch führen.
Ich würde Ihnen raten, dass Sie ein kostenloses Erstgespräch besuchen, wie dies von vielen Beratern angeboten wird. Damit können Sie mehr Sicherheit gewinnen und sich den notwendigen Support sichern.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
manfred fau am
13.06.2010 10:48
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THEMA: freiberuflicher Physiotherapeut angestellt und freiberuflich |
Lieben guten Tag allerseits ;) gut, dass es so ein Forum gibt!
Meine kleine Frage zu diesem Thema: wieso kann Einkommen, für welches im Falle einer angemeldeten Tätigkeit bereits Lohnsteuer bezahlt wurde, bei der Einkommenssteuer nocheinmal für die Berechnung herangezogen werden?
Für mich sieht das nach einer doppelten Besteuerung (nach Bemessungsgrundlage) aus.
Ich bin freiberuflich "neuer Selbständiger" aber auch öfter im Jahr angemeldet, wie in meinem Beruf als Schauspieler so üblich, habe darauf selbst leider keinen Einfluss und keine Entscheidungsfreiheit, in vielen Theatern beispielsweise bei Stückverträgen, Jahresverträgen usw muss man angemeldet werden, andere Jobs als Moderator, bei Lesungen etc macht man via Honorarnoten, niemand stellt einen zB für 3 Stunden Moderation oder für einen Drehtag an. Somit haben wir auch immer verschiedene Krankenkassen (SVA, WGKK etc) je nach Art und Ort der Beschäftigung und somit auch differierende Steuersysteme.
Aber dass meine Netto-Einkünfte aus angemeldeten Tätigkeiten noch einmal für die zu bezahlende Einkommenssteuer herangezogen werden, ist meines Erachtens der Versuch einer Doppelbesteuerung: ich muss ja dann quasi vom bereits besteuerten Lohn, also vom dabei übrigbleibenden Nettobetrag, nocheinmal Steuer bezahlen! Da kann doch was nicht stimmen? Übersehe ich hier vielleicht eine Möglichkeit - beim Einkommenssteuerbescheid - dies zu umgehen oder zu verhindert bzw hilft mir da vielleicht ein Lohnsteuerausgleich in einer besonderen Form weiter?
Natürlich, mir ist schon bewusst, dass die bereits bezahlte Lohnsteuer von der vom gesamten Einkommen berechneten Einkommenssteuer abgezogen wird, aber die Berechnung (!) der zu bezahlenden EK-Steuer erfolgt ja inklusive des Nettobetrages als übrigbleibender Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben im Falle von Anmeldungen, was sich ja dann möglicherweise bei Steuerfreibeträgen bemerkbar machen könnte. Und möglicherweise auch bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben als Selbständiger, die ja, soweit ich informiert bin, vom Gesamtjahreseinkommen berechnet werden, womit ich dann eingentlich nicht nur doppelte Steuer (in Bemessungsgrundlage) sondern auch doppelte Sozialversicherungsabgaben (diese dann aber effektiv!) bezahle.
Wie soll ich das verstehen?
Liebe Grüße an Ihr Team :) und vielen Dank für Ihre Hilfe
Manfred Fau Wien
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