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Verfasst von: Bianca am 28.04.2010 14:23
 


THEMA:  Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?

Ich arbeite seit über 20 Jahren in einem normalen Angestelltenverhältnis. Seit sechs Jahren habe ich zusätzlich Einkünfte als „Neuer Selbstständiger“ (Schriftstellerhonorare, die zwei bis drei Mal pro Jahr überwiesen werden). Seither mache ich jährlich eine Einkommenssteuererklärung. Der Gewinn aus schriftstellerischer Tätigkeit lag in diesen Jahren zwischen 0-3000 Euro pro Jahr.

 

Meine Firma, bei der ich angestellt bin, sperrt mit 1.7.2010 zu. Wie sieht es mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld aus?

Verfasst von: Markus Beer am 29.04.2010 06:18
 


THEMA:  RE: Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?

Hallo,
Da sie Selbstständig sind, werden Sie da Pech haben. Sie müssen das Gewerbe abmelden um einen ANspruch zu haben, oder eine Lösung mit dem AMS treffen. Normalerweise haben Sie jetzt mit dem Gewerbe ja theoretisch viel mehr Zeit als im Angestelltenbverhältnis und könnten sich dadurch selbst finanzieren.

Das Arbeitsamt schaut sicher nicht nach ob Sie am Monat 07 X Euro eingenommen haben und im Monat 08 X Euro etc..

Das AMS sagt - Sie sind selbstständig, nun arbeiten sie auch selbst ständig!
Ich wünschen Ihnen viel Glück.
MfG
Markus

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.04.2010 15:46
 


THEMA:  Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?
Liebe Frau Bianca,

Sie können sich ohne weiteres beim Finanzamt anmelden. Dort müssen Sie diese Selbständigkeit angeben. Sie haben einen Gewinn, der für sich betrachtet in der SVA nur eine Geringfügigkeit auslöst. Sie somit nicht pflichtversichert sondern nur Geringfügig, was Sie vom AMS aus sein dürfen.

Das AMS wird von Ihnen während der Arbeitslosigkeit eine monatliche Aufstellung auf einem eigens dafür vorgesehenen Formular verlangen, in dem Sie erklären, wie hoch die Einnahmen und die Ausgaben waren, und ob Sie damit sicher nicht die monatliche Geringfügigkeit überschritten haben. Falls es in einem Monat auf Grund der ungleichen Zahlungsperioden doch drüber ist, erhalten Sie für dieses Monat keine Arbeitslose. Lösungsmöglichkeit wäre mit dem Zahlenden zu vereinbaren, dass er auf Raten über mehrere Monate bezahlt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Bianca am 29.04.2010 20:22
 


THEMA:  Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?
Vielen Dank für die Antworten. Beim Finanzamt bin ich ja schon angemeldet und mache brav meine Einkommensteuererklärung, in  der beide Einkommen angeben sind. So wie Sie, Frau Hochweis, das schildern hab ich es mir eh gedacht. Eine befreundete Autorin hat mir noch gesagt, dass sie gehört hat, dass die selbstständige Tätigkeit nur dann vom AMS berücksichtigt wird, wenn sie eine Pflichtversicherung in der SVA auslöst, sonst nicht (und das tut sie bei mir ja beabsichtigterweise nicht). Verzögerte Zahlungen seitens des Verlages habe ich dort auch schon angesprochen, aber denen ist das zu aufwendig ...

Herzliche Grüße und danke
Bianca
Verfasst von: Doris am 20.07.2010 09:39
 


THEMA:  Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?

Liebe Frau Bianca, ich mache nebenbei geringfügig selbstständig Dessouspartys, bitte um kurze Info, wo ich da im E1 meine Angaben machen muss. In dieser Zeit 2009 war ich arbeitslos. LG Doris

Verfasst von: Max am 10.08.2010 14:26
 


THEMA:  Als Angestelle arbeitslos, kleine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - Arbeitslosengeld?
Hallo! Bin durch Google zufällig gerade auf das Thema gestoßen.

Mein Arbeitsverhältnis wurde mit Ende Juli einvernehmlich gekündigt. Seit Mai betreibe ich ein Handelsgewerbe. Nun habe ich gelesen, dass ich Arbeitslosengeld beziehen kann solange ich nicht über einen Umsatz von EUR 3000 komme. Mein Problem ist nun, dass ich mit EDV-Zubehör im Wert von EUR 1000 handle somit dürfte ich nur 3 von denen verkaufen um noch Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Gibt es keine Regelung die den Gewinn mit einbezieht? Da bei den EUR 1000 nicht mehr als 50 EUR übrig bleiben. Somit kann ich mein Gewerbe nicht mehr ausüben, da ich mit Sicherheit drüber komme und sich dann EUR 900 Arbeitslose oder ca. höchstens 500 EUR aus der selbständigen Tätigkeit gegenüberstehen.

Ich hoffe ich habe was übersehen und kann weiterhin nebenbei meinen Betrieb aufbauen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Schöne Grüße

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