Verfasst von:
Thomas am
27.04.2010 12:55
|
|
THEMA: Angestellter + Werkvertrag: SV-Pflicht? Einkommenssteuer? |
Hallo,
ich versuche gerade meine riesige Bildungslücke im Bereich des Steuerrechts zu schließen und bin dabei auf dieses Forum gestoßen, folgendes wäre meine Situation:
Folgende Einkünfte habe ich derzeit, mein erlernter Beruf ist EDV-Techniker und in diesem Bereich bin ich auch tätig: brutto € 370,-/Monat, als Angestellter, hier bin ich auch Krankenversichert bar € 300,-/Monat, aus Werkvertrag, ohne Steuern etc.
Werkvertrag kann auch mal ein wenig höher sein, zB.: € 400 ,-.
Folgende fragen quälen mich immer wieder und ich weis nicht recht an wen ich mich wenden soll..:
-Bin ich ein "neuer Selbstständiger"? Wenn nein, sollte ich einer sein?
-Kann/Soll ich ausgaben (Bücher, Software etc.) meinen Werkvertragseinnahmen gegenrechnen? Wenn ja, wie? Einfach formlos in einem Excel oder so?
-Muss/Soll ich mich bei irgendeiner Behörde melden?
-Welche grenzen muss ich beachten? Ich habe mir folgendes zusammengesucht: °wenn ich insgesamt (Werkvertrag + Angestellt) mehr als ca. € 11.000,-/Jahr einnehme muss ich einen Einkommenssteuerbescheid abgeben und Steuern zahlen?
°wenn ich durch Werkverträge mehr als ca. € 4200,-/Jahr verdiene bin ich SV-Pflichtig
Aber was heißt das schon? Wieviel zahle ich dann an SV Beitrag, bzw. wieviel Steuern wenn ich über die € 11.000,- komme.
Am liebsten wäre mir ein leistbarer Steuerberater der mich mal ordentlich in der ganzen Sache einschult oder vielleicht eine Behörde an die man sich wenden kann? Oder ein gutes und nicht zu kompliziertes Buch?
Vielen Dank im voraus!
MfG Thomas
|
|
|
Verfasst von:
Jarosch am
29.04.2010 07:31
|
|
THEMA: RE: Angestellter + Werkvertrag: SV-Pflicht? Einkommenssteuer? |
Guten Tag!
1. 300 Euro schwarz? (300 Euro unversteuert - wie geht das?) und in Bar?? 2. Variiert. Warum?
Der Selsbtständige daf 11.000 EUro im Jahr Reingewinn haben. Dafür muß er keine gesonderten Steuern bezahlen. Aber man darf nicht vergessen dass hier 25% SVA Fällig werden. Egal ob Sie noch irgendwo anders angestellt sind. Gewinn ist Gewinn und da wird alles zusammengerechnet. EIne Doppelbesteuereung gibt es natürlich nicht.
In den Werkvertrag: Ich weis nicht warum hier etwas in Bar und ohne Steuern bezahlt wird, was auch noch variiert? Selbststverständlich können Sie da Ihre Sachen einbringen, es ist jedoch schwer abzuwiegen ob es Sinn macht sich die Arbeit anzutun um 4 Bücher einzubringen.
Da Sie jetzt offensichtlich noch unter 11.000 Euro im Jahr sind, gibts auch noch keine Probleme. Ich hoffe Sie sind jung, denn unter 11.000 (Und das sind Sie wie ich sehe) läßt es sich nicht keben und Sie sind unter der Mindestgrenze. Da Sie also nebenbei noch etwas verdienen, Bar, ohne Steuern... wie auch immer.. Sie sind verpflichtet sich anzumelden. Kleingewerbe bis 4200 Euro sinnvoll!
Vergessen Sie nicht dass wir hier von Reingewinn Sprechen. Wenn Sie Ausgaben haben (Fahrzeug, Bücher, Comuter, Telefon) können Sie alles absetzen. SVA wird aber ohnehin fällig, denn wenn ich die Beträge addiere, dann sind Sie drüber.
Ich würde Ihnen raten zu einem Steuerberater zu gehen um es genau abklären zu lassen, denn so ganz ohne ist dass nicht und Sie wollen sicher kein böses Erwachen.
Beste Grüße Jarsoch |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
29.04.2010 15:52
|
|
THEMA: Angestellter + Werkvertrag: SV-Pflicht? Einkommenssteuer? |
Lieber Herr Thomas,
ich muss da leider ein bisschen korrigieren. Sie müssen, nachdem Sie auch Angestellt sind, bereits ab 730,-- Gewinn veranlagen (Einkommensteuererklärung) und Steuer bezahlen wenn Sie mit dem GESAMTEINKOMMEN über EUR 11.000,-- sind.
Darüber hinaus fällt Ihre Tätigkeit höchstwahrscheinlich unter das Gewerberecht - d.h. Sie müssen einen Gewerbeschein lösen. Damit wird automatisch eine Meldung an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gehen, die sich umgehend mit Fragebogen bei Ihnen melden. Allerdings trifft Sie - auch bevor diese sich melden - eine MELDEPFLICHT !
Also - bitte überall anmelden.
Und Sozialversicherungsmäßig können Sie einen Antrag auf "Geringfügigkeit" stellen, wenn Ihr GEwinn aus der Selbständigkeit die Grenze von 4292,-- (2010 etwas höher) nicht überschreitet. Damit zahlen Sie dann nur etwas mehr als EUR 8,-- monatlich an Unfallversicherung, die Ihnen quartalsweise vorgeschrieben wird.
Gerne können Sie in eine kostenfreie Erstberatungsstunde zu mir kommen, wo ich Ihnen über die Erfordernisse an Ihre Aufzeichnungen weiterhelfen kann.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
|
|
|
Verfasst von:
Thomas am
30.04.2010 13:53
|
|
THEMA: Angestellter + Werkvertrag: SV-Pflicht? Einkommenssteuer? |
Vielen Dank für die Antworten, bin jetzt gerade ein wenig im Stress und werde das alls am Wochenende nochmals genauer recherchieren.
@Frau Hochweis Eventuell werde ich mich nächste Woche telefonisch/per Mail an Sie wenden bezüglich einer Erstberatungsstunde.
Vielen Dank und schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen Thomas
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
04.05.2010 16:15
|
|
|
Verfasst von:
gogo am
01.02.2012 18:35
|
|
|
Verfasst von:
Mazurek am
01.03.2013 19:26
|
|
|
|