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Verfasst von: Natalie Weiss am 12.03.2010 19:38
 


THEMA:  Als Lehrling Rechnung schreiben mit Berücksichtigung der Kindergeldgrenze
Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich stehe im Moment leider vor einem kleinen Problem. Kurz zu meiner Person: ich bin 20 Jahre alt, im moment im 3 Lehrjahr in der WErbebranche und verdiene im Monat NETTO 800,- (brutto 932,-)


Ein Bekannter bat mich vor einigen Wochen einige Geschäftspapiere, Webauftritt,.. usw. für Ihn zu gestalten. AufGrund des geringen Verdienstes - für mich ein sehr verlockendes Angebot. Meinen Kalkulationen zufolge würde sich die Rechnung auf 3.500 EUR belaufen.


Nun zu meiner Frage 1. Kann ich die Rechnung stellen? (Nettorechung, mit dem Zusatz: keine Mehrwertsteuer enthalten?)
Infolgedessen eine Ein-Ausgaben Rechnung machen (wobei ich sagen muss, dass höchstwahrscheinlich keine Ausgaben geben wird ;( ) und am Ende des Jahres statt der Mitarbeiterveranlagung eine Einkommensteuererklärung verfassen.


Frage 2. Ist es rein rechnerisch überhaupt möglich im Hinblick auf das Kindergeld. Dh. ich will auf keinen Fall das Kindergeld verlieren oder später eine Nachzahlung riskieren. (würde es noch 1jahr erhalten)


Wenn es möglich ist die 3500 Euro abzurechnen, wie würden Sie an meiner stelle vorgehen? Und welche steuerlichen Zahlungen würden dabei am Ende des Jahres auf mich zukommen?


Ach ja.. im Dezember oder Jänner habe ich eine Kilometergeldabrechnung von 400,- gemacht.. Zählt dass auch zur Kategorie Zusatzverdienst? Des weiteren habe ich vor zwei Jahren 700,- für ein Praktikum in Rechnung gestellt.


Ansonsten habe ich keine Rechnungen ausgestellt und werde dass auch in nächster Zukunft nicht machen, was heißen soll die 3.500 wären eine einmalige Sache, sozusagen eine kleine Finanzspritze, wenn möglich!


Ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße
Verfasst von: Mag.Veronika Weiss am 14.03.2010 23:48
 


THEMA:  RE: Als Lehrling Rechnung schreiben mit Berücksichtigung der Kindergeldgrenze
1.) Ja
2.)Meinen Sie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld?
Die Einkommensteuer würde ca 700,-- betragen
Auf unserer website finden Sie unter www.steuerberatung-weiss.at/sonstige steuertipps,eine Liste von Abschreibposten.
Km-geld sollte als Spesenersatz steeurfrei sein.
Verfasst von: Natalie Weiss am 15.03.2010 10:32
 


THEMA:  RE: Als Lehrling Rechnung schreiben mit Berücksichtigung der Kindergeldgrenze
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich meine das Kinderbetreuungsgeld.
Verfasst von: Natalie Weiss am 15.03.2010 14:05
 


THEMA:  RE: Als Lehrling Rechnung schreiben mit Berücksichtigung der Kindergeldgrenze
Liegt die Zuverdienstgrenze bei Lehrlingen bei 9000,- EUR .. damit die Eltern das Kindergeld nicht verlieren?
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