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Verfasst von: Bernd am 19.01.2010 15:37
 


THEMA:  Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen

Hallo,

bin zur Zeit ein wenig verwirrt.
Ich war bis Mai 2009 beim AMS im Unternehmensgründungsprogramm, das heißt das ich im seit 01.Mai einen Gewerbeschein habe. Nun habe ich aber bis Juni vom AMS Notstandshilfe bezogen, dies ist Teil des Unternehmensgründungsprogramm. Ist nun der Notstand ein Einkommen welches ich zu den Einkommen durch mein Gewerbe bei der Einkommenstsuerveranlagung angeben muss??
Oder muss ich nur mein Einkommen durch mein Gewerbe angeben und somit auch versteuern???

Lg
Bernd

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.01.2010 16:05
 


THEMA:  RE: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen
In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen sie nur das Einkommen aus Ihrem Gewerbe angeben. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Verfasst von: Bernd am 19.01.2010 16:12
 


THEMA:  RE: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen
Somit bezahle ich dafür auch keine Einkommenssteuer, richtig? Danke für die schnelle Antwort!
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.01.2010 10:19
 


THEMA:  RE: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen
Das ist nicht ganz so, weil durch die Arbeitslosigkeit die Progression erhöht wird.
Verfasst von: Gast am 20.01.2010 13:56
 


THEMA:  RE: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen
Lieber Herr Bernd, Den Bezug der Notstandshilfe zählen Sie NICHT zum Ergebnis aus Ihrerm Betrieb dazu. Das bedeutet, dass Sie eine Einnahmen-Ausgabenrechnung OHNE diesen Einnahmen machen. In der Erklärung wird dann angegeben, dass es eine zeit des Arbeitslosenbezuges gabe und damit wird "nur" bei der Progressionsermittlung der Bezug durch das AMS herangezogen (also bei der Festsetzung welcher Steuersatz für Sie gilt). Der AMS-Bezug als solches aber ist steuerfrei. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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