Verfasst von:
Bernd am
19.01.2010 15:37
|
|
THEMA: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen |
Hallo,
bin zur Zeit ein wenig verwirrt. Ich war bis Mai 2009 beim AMS im Unternehmensgründungsprogramm, das heißt das ich im seit 01.Mai einen Gewerbeschein habe. Nun habe ich aber bis Juni vom AMS Notstandshilfe bezogen, dies ist Teil des Unternehmensgründungsprogramm. Ist nun der Notstand ein Einkommen welches ich zu den Einkommen durch mein Gewerbe bei der Einkommenstsuerveranlagung angeben muss?? Oder muss ich nur mein Einkommen durch mein Gewerbe angeben und somit auch versteuern???
Lg Bernd |
|
|
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
19.01.2010 16:05
|
|
|
Verfasst von:
Bernd am
19.01.2010 16:12
|
|
|
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
20.01.2010 10:19
|
|
|
Verfasst von:
Gast am
20.01.2010 13:56
|
|
THEMA: RE: Notstandshilfe ein steuerpflichtiges Einkommen |
Lieber Herr Bernd,
Den Bezug der Notstandshilfe zählen Sie NICHT zum Ergebnis aus Ihrerm Betrieb dazu.
Das bedeutet, dass Sie eine Einnahmen-Ausgabenrechnung OHNE diesen Einnahmen machen. In der Erklärung wird dann angegeben, dass es eine zeit des Arbeitslosenbezuges gabe und damit wird "nur" bei der Progressionsermittlung der Bezug durch das AMS herangezogen (also bei der Festsetzung welcher Steuersatz für Sie gilt). Der AMS-Bezug als solches aber ist steuerfrei.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
|
|
|
|