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Verfasst von: Gast am 10.12.2009 10:53
 


THEMA:  Grenzen für geringfügig Angestellte

Hallo,

ich beschäftige eine geringfügig Angestellte für 357,74€ im Monat. Ich habe bisher kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausbezahlt, sie käme also heuer auf < 4.300€ Einkommen. Und bleibt damit unter jener Einkommensgrenze von 4.886,14€. Die sie mindestens erhalten müsste 2009, um im nächsten Jahr von der Studiengebühr befreit zu sein.

Wenn ich ihr nun ein 13. und 14. Gehalt auszahle, kommt sie über diese Grenze.

1. Frage: hat das Folgen für mich, oder trage ich weiterhin nur die geringen Dienstgeberbeträge für geringfügig Angestellte? Und

2. Frage: hat das Folgen für sie bezüglich der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte bei der WGKK?

Es ist uns also noch unklar, ob wir damit über irgenwelche Grenzen rutschen beide. Vielen Dank schon einmal.

 

Verfasst von: Gast am 16.12.2009 13:50
 


THEMA:  RE: Grenzen für geringfügig Angestellte
Lieber Herr Hansen, Wenn es sich um eine echte Mitarbeiterin handelt dann MÜSSEN Sie ihr 13. und 14. Gehalt auszahlen. Alternativ können Sie den Bezug so reduzieren, sodass sich mit 13. u. 14 Gehalt der niedrige Betrag ergibt. Die Studiengebühr ja oder nein hat mit Ihnen und ihren Lohnnebenkosten nichts zu tun. Sie haben einen Betrag für "Geringfügige" von monatlich der 1 1/2 fachen Geringfügigkeitsgrenze, bis zu dem Sie keine (fast keine) Lohnnebenkosten zahlen und darüber hinaus noch Monatsgrenzen von 1.096,-- in der Bruttolohnsumme, bis wohin diverse andere Lohnnebenkosten wegfallen. Die 1 1/2 fache Monatsgrenze wird durch die aperiodischen Sonderzahlungen (13. u. 14. Gehalt) NICHT überschritten. Die Grenze, die für Sie betragsmäßig relevant ist, ist die Geringfügigkeitsgrenze je Monat und dazu sind eben die Sonderzahlungen als zusätzliche Zahlungen erlaubt und nach Arbeitsrecht verpflichtend, wenn Sie einem Kollektivvertrag unterliegen - und davon gehe ich aus. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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