Hallo,
ich beschäftige eine geringfügig Angestellte für 357,74€ im Monat. Ich habe bisher kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausbezahlt, sie käme also heuer auf < 4.300€ Einkommen. Und bleibt damit unter jener Einkommensgrenze von 4.886,14€. Die sie mindestens erhalten müsste 2009, um im nächsten Jahr von der Studiengebühr befreit zu sein.
Wenn ich ihr nun ein 13. und 14. Gehalt auszahle, kommt sie über diese Grenze.
1. Frage: hat das Folgen für mich, oder trage ich weiterhin nur die geringen Dienstgeberbeträge für geringfügig Angestellte? Und
2. Frage: hat das Folgen für sie bezüglich der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte bei der WGKK?
Es ist uns also noch unklar, ob wir damit über irgenwelche Grenzen rutschen beide. Vielen Dank schon einmal.
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