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Verfasst von: Fr. Hagen am 20.10.2009 07:32
 


THEMA:  Eingangsbelege, Zahlungsbestätigungen EPU

Sehr geehrte Damen und Herren,

bin gerade dabei mich selbstständig zu machen und ich halte unteranderem Kurse ab, wo ich mich in räumlichkeiten einmiete. die kunden zahlen mir entweder einzelne stunden oder den gesamten kurs. muss ich den kunden eine zahlungsbestätigung geben? wenn nicht, trage ich das zuhause dann im nachhinein in einem kassabuch ein? irgendwie muss ich ja bei der steuerveranlagung beweisen, dass ich das geld bekommen habe? organisatorisch vorort bestägigungen zu schreiben ist fast nicht möglich. Und wie sieht es dann mit fortlaufenden nummerierungen aus, da ich sonst auch honoranoten schreibe. müssen am kassaeingangsbeleg auch forlaufende Rng Nr sein?

sind einige fragen, aber nur ein thema :-)

 

ich bedanke mich im vorraus und freue mich auf eine antwort!

Mit freundlichen Grüsse

M. Hagen

Verfasst von: Gast am 20.10.2009 12:45
 


THEMA:  RE: Eingangsbelege, Zahlungsbestätigungen EPU
Liebe Frau Hagen, Wenn Sie einen Kurs abhalten, denn denke ich, dass die Kunden ja angemeldet sind? Sie könnten also bereits im Voraus Rechnung erstellen, auf die Sie dann die Zahlungsbestätigung für den erhaltenen Betrag vermerken. Das wäre eine Lösung. Eine andere Alternative sind vorgeschriebenen Bons mit fixen Preisen, die Sie dann noch mit Datum und Zahlernamen versehen. Vermutlich werden Ihre Kunden ja auch eine Bestätigung der Einzahlund haben wollen? Idealerweise haben Ihre Zahlungsbestätigungen für die Kurse durchgehende Nummerierungen, damit Sie dem Finanzamt damit beweisen, dass Sie nicht den einen oder anderen Kurs "schwarz" gemacht haben. Daher sollten Sie auch ein Kassabonbuch nehmen in dem ein Durchschlag fix drinnen bleibt. Und dieses dann unbedignt GUT aufheben. Wenn Ihnen diese Information hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (oben, Rubrik Bilanzbuchhalter ... bewerten). Danke Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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