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Verfasst von: Hr. Heschl am 16.10.2009 16:34
 


THEMA:  Geringfügig, Nachzahlung der Sozialversicherung

Guten Tag,

und zwar hätte ich da eine Frage. Ich war als Student bei 2 Organisationen geringfügig gemeldet und habe jeweils darauf acht gegeben nicht über die 349 euro zu kommen und habe auch Belege dafür. Nun habe ich heute eine Nachzahlung von 392 Euro bekommen. Ich hatte ca. 3300 Euro mit allen Drum und Dran im Jahr verdient. Wie ist es dann nun möglich, dass ich eine so hohe Nachzahlung bekomme?!

Zählt der 13 und 14 Gehalt in einem Monat zur Geringfügigkeitsgrenze im Monat dazu? Denn dann wär ich nur in einem Monat drüber gewesen.

Lg Hr.Heschl

Verfasst von: Gast am 17.10.2009 05:40
 


THEMA:  RE: Geringfügig, Nachzahlung der Sozialversicherung
Klären Sie mit der Sozialversicherung ab für welche Monate die Beiträge vorgeschrieben werden. Dann können Sie den Verdienst für diese Monate überprüfen.
Verfasst von: Hr.Heschl am 17.10.2009 06:36
 


THEMA:  RE: Geringfügig, Nachzahlung der Sozialversicherung
Neue Infos sind da... und zwar bin ich eben angeblich mit zwei beschäftigungen irgendwann über die grenze gekommen, was ich zwar immer noch nicht glauben kann, da ich immer alles kontrolliert habe. Auf jedenfall wurde der durchschnitt aus meinem gesamtverdienst gezogen und 14 % davon abgerechnet. Ich würde also fürs ganze jahr versichert obwohl ich anscheinend nur in einem Monat über der Grenze war. Ist das möglich? zahlt man dann nicht nur den einen Monat nach? Lg Hr.Heschl
Verfasst von: Gast am 20.10.2009 12:40
 


THEMA:  RE: Geringfügig, Nachzahlung der Sozialversicherung
Lieber Herr Heschl, Wenn dem so ist und das ihre einzigen Einkünfte waren, Sie eben auch alle die Nachweise für die dauerhafte Unterschreitung bis auf ein Monat haben, dann machen Sie einen Einspurch auf die Vorschreibung und senden eine Aufstellung mit den entsprechenden Belegen mit. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Maria am 29.11.2009 21:59
 


THEMA:  RE: Geringfügig, Nachzahlung der Sozialversicherung
Ich bin bei einer Firma geringfügig gemeldet und habe diesen Monat zusätzlich bei einem anderen Unternehmen gearbeitet, bei dem ich tageweise angmeldet werde. Dort wird mir dann automatisch alles notwendige abgezogen (Sozialversicherung, Steuern, etc.). Ich bin mir allerdings im Klaren, dass ich für den Teil der geringfügigen Beschäftigung die Sozialversicherung nachzahlen werden muss. Jedoch habe ich gehört, dass mir bei der Nachzahlungn nocheinmal vom ganzen Einkommen etwas abgezogen wird, obwohl bei der tageweisen Anmeldung schon alle Abzüge erfolgt sind. Ist dies wirklich der Fall oder wird mir nur, wie erwartet von der geringfügigen Beschäftigung noch der fehlende Betrag abgezogen???? Liebe Grüße Maria
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