Verfasst von:
Thomas am
24.09.2009 07:01
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THEMA: Firmenauto und Pendlerpauschale |
Guten Tag! Ein Bekannter arbeitet als Rayonsleiter (besucht täglich mehrere Filialen seiner Firma) und hat dafür ein Firmenauto, dass er auch völlig privat nutzen kann. Es wird ihm ein Sachbezug von monatlich 245.-- Euro dafür verrechnet. Kann er die Pendlerpauschale dafür beantragen? Die Zentrale der Firma ist 85km weit entfernt. Grundsätzlich könnte er die Zentrale mit öffentlichen Verkehrsmitteln in ca. 2:15 Stunden erreichen. Allerdings braucht er ja sein Firmenauto um zu den Filialen zu fahren und oft fährt er gar nicht in die Zentrale, sondern beginnt gleich von zu Hause aus mit seiner Tour. Welches PP steht im Falle dann zu (groß oder klein) ? Vielen Dank für Antworten. |
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Verfasst von:
Böhm & Böhm WP KG am
24.09.2009 10:54
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THEMA: RE: Firmenauto und Pendlerpauschale |
Grüß Gott!
Ohne genau die notwendigen Details zu kennen, möchte ich nur aus den Lohnsteuerrichtlinien zitieren:
Randzahl 267: Aus der Verwendung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich nicht automatisch, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Umgekehrt schließt dieser Umstand die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales nicht aus. Maßgebend sind auch in diesem Fall die allgemeinen Kriterien.
Die allgemeinen Kriterien sind in den LSTRL Randzahl 250 genau besprochen:
In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung zurückgelegt wird.
Trifft dies alles zu, dann kann Ihr Freund das kleine Pendlerpauschale beantragen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin-B.Böhm
Böhm & Böhm Wirtschaftsprüfungs KG
office@boehmundboehm.at
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Verfasst von:
Kurt am
18.06.2012 20:27
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