Verfasst von:
Franz Huber am
21.07.2009 08:52
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THEMA: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Hallo,
ich benötige mal dringend die Hilfe der Experten hier :-)
Umzug von Österreich nach Deutschland im April, ohne Abmeldung in Österreich.
In Deutschland muss ich wegen dem Progressionsvorbehalt die österreichischen Einkünfte angeben und zahle deswegen 1000€ mehr Lohnsteuer in Deutschland. Wenn ich jetzt die deutschen Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt auch in Österreich angebe, würde ich laut Finanzonline auch keine Steuer herausbekommen....?
Mein deutscher Steuerberater meinte ich würde in Österreich Steuern zurück bekommen…?! Wenn ich in beiden Ländern den Progressionsvorbehalt angebe, zahle ich ja mehr Steuern als ich nur in einem Land bezahlt hätte, widerspricht dies nicht dem Doppelbesteuerungsabkommen?!
Was mache ich falsch? Kann ich irgendwo die in Deutschland bezahlten Steuern angeben?!
HILFE!
DANKE IM VORAUS,
Franz
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Verfasst von:
Gast am
21.07.2009 09:18
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THEMA: RE: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Lieber Herr Huber,
Der Progressionsvorbehalt dient nur dazu, dass Sie in der richtigen Steuergruppe abgerechnet werden. Tatsächlich zahlen Sie aber nur Steuer von Ihrem Verdienst im jeweiligen Land. Dass Sie in Österreich Steuer zurückerhalten, kann ich mir nicht vorstellen, außer wenn Sie Absetzposten haben/hätten oder wenn Sie in Deutschland dann sehr viel weniger verdienen würden als in Österreich. Warum sollte es sonst auch sein, denn Sie haben ja im restlichen Jahr auch Verdienste gehabt.
Die Steuerberechnung ist zwischen Österreich und Deutschland unterschiedlich, so können sich natürlich auch unterschiedliche Steuerbeträge ergeben.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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Verfasst von:
Franz Huber am
21.07.2009 09:24
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THEMA: RE: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Sehr geehrte Frau Hochweis,
zunächst Danke für die Information dennoch verstehe ich etwas nicht ganz.
Wenn ich in Deutschland meine österreichischen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt angeben muss, führt dies zu einer erhöhten Steuerlast in Deutschland! In Österreich ist dies ebenfalls der Fall.
Somit zahle ich in beiden Ländern mehr Steuern! Dies ist doch nicht Fair oder sehe ich da was falsch!
Was wäre wenn ich mich im Aprl in Österreich abgemeldet hätte?
mfg
Franz |
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Verfasst von:
WMT am
21.07.2009 09:55
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THEMA: RE: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Sehr geehrter Herr Huber!
Der Progressionsvorbehalt in beiden Staaten hat die fiskalische Aufgabe, Ihren Steuersatz auf ein Niveau anzuheben, das Sie hätten, würden Sie beide Einkünfte in bloss einem der beiden Staaten erzielen. Dies dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Um Ihre Steuerlast adäquat mit einem bloss inländischen Einkommen vergleichen zu können, müssten beide Einkünfte zusammengezählt und sowohl die Steuerlast in Ö als auch in D ermittelt werden. Den Ergebnissen müssten Sie Ihre ö & dt. Steuerlasten gegenüber stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Manfred TAKACS
office@stb-takacs.at |
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Verfasst von:
Huber Franz am
21.07.2009 10:55
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THEMA: RE: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Hallo Hr. Takacs,
mir ist schon klar warum es den Progressionsvorbehalt gibt, die Frage ist nur was kann ich machen wenn ich dadurch viel mehr Steuern bezahle als wenn ich nur in einem Land versteuern würde bzw. was habe ich falsch gemacht?!
Muss ich eigentlich die Brutto oder Netto Beträge angeben, evtl. ist der Fehler dadurch bedingt?! In Deutschland habe ich durch den Progressionsvorbehalt 1000€ zusätzliche Steuern bezahlt, obwohl ich in Österreich dafür ja auch schon Steuern bezahlt habe, die ich anscheinend nicht wieder bekomme.
Kann ich meine deutschen Werbungskosten, etc. auch im österreichischen Steuerausgleich angeben und so evtl. was gewinnen?!
Müsste ich meine deutschen Einkünfte auch unter dem Progressionsvorbehalt angeben wenn ich mich im April abgemeldet hätte?
Danke vielmals für die Unterstützung!
mfg
Huber
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Verfasst von:
WMT am
21.07.2009 16:12
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THEMA: RE: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Sg. Herr Huber!
Das Einkommen ist eine Nettogröße nach Abzug aller Werbungskosten (z.B. Beiträge zur Pflichtversicherung), jedoch vor Abzug der Einkommensteuer.
Verfügt man in einem Staat über Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ist man dort unbeschränkt steuerpflichtig, verfügt man über weder noch - jedoch über eine Einkunftsquelle - ist man beschränkt steuerpflichtig. Dies könnte gegebenenfalls für Sie günstiger sein.
Ihren Fall per "Ferndiagnose" aufarbeiten zu wollen wäre ein zu hoher Anspruch. Ich verweise auf das kostenlose Erstgespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Manfred Takacs
www.stb-takacs.at |
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Verfasst von:
Michaela -Brengel am
25.02.2012 16:48
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THEMA: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Grüß Gott,
ich wohne in Deutschland, arbeite allerdings in Österreich. Aufgrund der 40-Tage-Regelung, setze ich meine Steuer zu 100% in Österreich ab. Nun war ich im Jahr 2011 6 Monate arbeitslos. Ich war der Meinung, dass ich viele meiner Steuer zurück erhalte. Ich kenn mich leider nicht aus, aber es wurden mir ein sehr kleiner Betrag gut geschrieben aufgrund des Progressionsvorbehalt. Was ist das? Wieso wird mir so viel geld abgezogen? bitte um Info, danke. Mfg Michaela Brengel |
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Verfasst von:
Gast am
16.04.2012 22:29
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THEMA: Progressionsvorbehalt Deutschland Österreich |
Ja, da haben sich beiden Staaten ein gutes Gesetz ausgedacht, es heisst sogar "Vermeidung vn Doppebesteuerung". Das Gegenteil passiert, man zahlt in beiden Ländern für beide Einkommensteile. Absetzbeträge erhält man nur in dem Land, in dem man gemeldet ist. Die Steuer des anderen Landes schlägt voll zu, da dort keine Freibeträge angerechnet werden. Im Wohnsitzland wird dann der gesamte Betrag nochmal zur Festsetzung der Bemessungsgrundlange herangezogen und - man höre und staune - die daraus sich ergebende höhere Steuer wird dann nicht von dem Einkommen aus dem Nichtwohnsitzland abgezogen, sondern von dem Einkommen des Wohnsitzlandes. Da staunt der Laie, was Politiker alles erfinden, um an Geld zu kommen. Ich kann nur allen raten, lasst euch nicht ins Ausland schicken, bei der Steuer oder Rückzahlungen oder im Rentenalter rächt sich das. Man hat dann definitiv weniger Geld im Beutel. Ein Betroffener |
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