Verfasst von:
Prachar am
30.06.2009 14:43
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THEMA: Sonderzahlung u. Jahressechstel |
Ich habe eine Frage zu Berechnugn des Jahressechstel und Sonderzahlung:
Ich habe dieses Jahr 2 Sonderzahlungen erhalten: 1. € 500,- im Zuge der Gehaltsverhandlungen, tituliert als Einmalzahlung und 2. 1447,-- Bonus. Ich verdiene 1635,- brutto. Am 30.6. habe ich mein 13. Gehalt bekommen. Wer kann mir bei der Berechnung der Lohnsteuer helfen. Habe ich das Jahressechstel schon überschritten?
Danke!!!!!!!!!!!!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.06.2009 14:43
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THEMA: Re: Sonderzahlung u. Jahressechstel |
Das Jahressechstel ist das normale Gehalt (wenn sie sonst nichts regelmässig monatlich erhalten und keinen Sachbezug haben) mal 12 und dann durch 6 (oder kürzer einfach mal 2).
Und bis zu dieser Höhe sind Einmal- und Sonderzahlungen begünstigt. Die darüber hinausgehenden Zahlungen unterliegen der laufenden Steuer und damit erhöht sich im jeweiligen Monat die Progression.
In solchen Jahren sollten Sie eine Arbeitnehmerveranlagung machen (bzw. führt oft der Dienstgeber im Dezember schon eine Rollung durch) um diese Spitze(n) aus zu gleichen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis,MBA
www.hochweis.at
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