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Verfasst von: Hans-Peter Sautter am 20.09.2007 04:58
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung
Gerne würden wir einen Praktikanten bei uns für ein Jahr geringfüfig Beschäftigen. Maximal darf er netto 341.-€ (14 mal) verdienen um Steuerfrei zu bleiben. Wie hoch sind dann die Arbeitgeberkosten? Beim Brutto-Netto Rechner des Bundesministeriums (www.bmf.gv.at) wird jedoch auch unterhalb der 341.- vom Arbeitnehmer Abgaben abgezogen, so dass das Nettogehalt geringer ist als das Bruttogehalt. Ich dachte aber, dass das bei einer geringfügigen Beschäftigung für den Arbeitnehmer, das Netto und Bruttogehalt ident sind. Wieviele geringfügig Beschäftigte darf denn ein Betrieb auf dieser Basis anstellen? MFG Hans-Peter Sautter
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.09.2007 04:58
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Einem geringfügig beschäftigter DN ist brutto gleich netto zu bezahlen. Wahrscheinlich berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner des BMF die Geringfügigkeit nicht, oder die Vorgaben wurden nicht korrekt eingegeben. Der Arbeitgeber hat die Unfallversicherung (1,4%), die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53%), sowie DB (4,5%) Kommunalsteuer (3%) und eventuell DZ (abhängig von der Zugehörigkeit zur WK und Bundesland) zu tragen. Für DB, DZ und Kommunalsteuer gilt es auch die Freigrenzen zu berücksichtigen. Die Anzahl der im Unternehmen geringfügig Beschäftigten ist nicht limitiert. Allerdings hat das Unternehmen eine zusätzliche pauschalierte Abgabe in Höhe von 16,4% zu bezahlen, wenn die Summe der Löhne/Gehälter der geringfügig Beschäftigten im Monat das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2007 € 511,74) übersteigt.
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