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05.06.2014 - Die Aufgaben einer Steuerberatungskanzlei

Im Zeitalter der immer steigenden Steuern wissen viele Menschen kaum noch wie Sie ihre Rechnungen handhaben sollen. Aus diesem Grund wenden sich immer mehr österreichische Staatsbürger an eine Steuerberatungskanzlei. Dennoch wissen bis dato wenige Österreicher und Österreicherinnen darüber Bescheid für welche Dienstleistungen man einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin heranziehen kann. Hier einige Tipps rund um den vielfältigen Aufgabenbereich einer Steuerberatungskanzlei und in welchen Fällen man sich an einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin wenden sollte.

Welche grundlegenden Dienstleistungen bietet ein Steuerberater?

Auch wenn es zahlreiche Menschen nicht für möglich halten, das Aufgabengebiet einer Steuerberatungskanzlei ist extrem breit gefächert. Das Feld reicht von der Dienstleistung der simplen Beratung in Steuerangelegenheiten über die Vorbereitung und Bearbeitung von steuerrechtlich wichtigen Formularen bis hin zur Lohnbuchhaltung für Ihren Betrieb. Sollten Sie auch Beratungsleistungen im Bereich von wirtschaftlichen Anlagen benötigen, so können Sie diese ebenso bei einer Steuerberatungskanzlei bzw. beim Steuerberater Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Falls Sie jemals einen rechtlichen Beistand in einem Streitfall mit dem Finanzamt nötig haben, dann sollte Ihr erster Weg zu einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin gehen.

Welche Prüfungen muss ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin in Österreich abgelegt haben?

Um in Österreich als Steuerberater bzw. Steuerberaterin arbeiten zu dürfen muss man eine mündliche sowie drei schriftliche Fachprüfungen bestehen. Diese Prüfungen umfassen das Abgabenrecht, die Betriebswirtschafslehre, das Berufsrecht sowie die Rechtslehre und werden von der Kammer der Wirtschaftstreuer abgehalten sowie abgenommen. Erst nach der positiven Ablegung dieser Prüfungen sowie die Erfüllung der nachfolgenden Eigenschaften, ist man in Österreich ein geprüfter Steuerberater bzw. eine geprüfte Steuerberaterin.

Wer darf als Steuerberater bzw. Steuerberaterin in Österreich tätig sein?

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Berufsgruppe der Steuerberater/-innen ein freier Beruf. Dies bedeutet, dass die Steuerberatungskanzleien in Österreich nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung fallen. Dennoch unterstehen die unterschiedlichen Steuerkanzleien der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seit dem Jahr 2005 gibt es in Österreich offiziell keine beeidigten Buchprüfer mehr. Hat man alle Prüfungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder positiv absolviert und erfüllt man gleichzeitig die folgenden Voraussetzungen:

  • Amtlicher Berufssitz
  • Entsprechende aufrechte und rechtlich – wirtschaftlich geordnete (Firmen-) Verhältnisse
  • Entsprechende Handlungsfähigkeit
  • Abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Keine Einträge im Vorstrafenregister

dann darf man in Österreich das Amt eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin ausüben.

Weitere Aufgaben eines Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin im Überblick:

Ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin befasst sich aber nicht nur mit den bereits erwähnten Bereichen. Falls Sie also mit dem Online-Steuerrechner Ihre jährliche Steuererklärung oder den Jahresabschluss von Ihrem Klein- bzw. Mittelbetrieb nicht ohne größere Probleme bewältigen können, sollten Sie die Hilfe einer Steuerkanzlei in Anspruch nehmen. Diese bewältigen für Sie nicht nur Gewinn- und Verlustrechnungen, sondern beschäftigen sich auch mit dem Bereich der sogenannten Einnahmen – Überschussrechnung. Die gesetzliche Umsatzsteuererklärungen, die Ihnen in den letzten Jahren so schwer im Magen gelegen ist, können Sie getrost den Experten der Kanzlei überlassen.

Erbschaftssteuer und Schenkungserklärung: Erkundigen Sie sich auf alle Fälle!

Sollten Sie in den letzten Monaten eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten haben, ist es auch hier ratsam sich an einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin zu wenden. Denn auch wenn Sie vielleicht glauben, dass eine Erbschaft bzw. eine Schenkung nicht zu versteuern ist, da der Betrag zu klein ist bzw. das Grundstück, das Haus etc. nicht mehr wert ist, heißt dies noch lange nicht, dass diese Schenkung bzw. diese Erbschaft nicht versteuert werden muss. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Dienstleistung einer Steuerkanzlei in Anspruch nehmen.

Wie Sie sehen ist das Aufgabenfeld des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin extrem weit gefächert. Wenn Sie also nicht sicher sind ob Sie die Dienstleistung einer Kanzlei benötigen, sollten Sie einfach Ihr Telefon zur Hand nehmen und in der Steuerberatungskanzlei anrufen. Fragen kostet schließlich nichts!

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
www.steuerberater.at
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