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15.10.2009 - geplante Erhöhung der Umsatzschwelle für Bilanzierungspflicht
In § 189 Abs. 1 Z.2 UGB würde dann die Umsatzschwelle für die Bilanzierungspflicht von derzeit 400.000 auf 700.000 Euro erhöht. Dies würde lt. Justizministerium rund 12.000 Unternehmen treffen, die dadurch Verwaltungskosten sparen können.