ärzte führen im Regelfall überwiegend ust-freie Umsätze aus und haben daher keinen Vorsteuerabzug. Dadurch wird die USt zum Kostenfaktor. Wenn der Einkauf aus EU-Ländern im vergangenen Kalenderjahr mehr als € 11.000,00 („Erwerbsschwelle“) betragen hat, so hat der Lieferant die Rechnung ohne USt zu stellen. Dafür ist in österreich 20 % Erwerbsteuer zu entrichten. Liegt der Betrag aber darunter, hat der Lieferant die USt seines Heimatstaates (zB englische USt 17.5 %, Ersparnis somit 2,5 %) zu verrechnen.
Allerdings kann es sein, dass zwar nicht der Arzt die Erwerbsschwelle überschreitet, aber der Lieferant über der sog. „Lieferschwelle“ liegt (Gesamtlieferungen nach österreich im vergangenen Jahr über € 100.000,00) oder auf diese verzichtet. In diesem Fall verlagert sich fiktiv der Leistungsort nach österreich und der ausländische Lieferant hat die österr. USt von 20 % in Rechnung zu stellen. |