Wenn eine elektronische Einreichung aus technischen Gründen (zB weil kein Internetanschluss vorhanden ist) nicht zumutbar ist oder Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,00 betrug, können Sie die Steuererklärung aber auch in Papierform abgeben. In diesem Fall verkürzt sich die Frist für das Jahr 2007 auf 30. April 2008. Lassen Sie sich aber von einem Steuerberater vertreten, fallen Sie in die so genannte „Quotenregelung“ und haben dann im besten Fall bis 31. März 2009 Zeit mit der Einreichung.
Auch bei den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen gibt es ab Jänner 2008 zwei Neuigkeiten: Unter der neuen Kennzahl 027 sind jene Vorsteuern, die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung von Kfz sowie für laufende Aufwendungen von Kfz (Treibstoff, Versicherung, Maut etc) geltend gemacht werden, einzutragen, unter der neuen Kennzahl 028 jene Vorsteuern, die die Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden betreffen, wobei der Begriff „Gebäude“ weit zu sehen ist. Grundstückseinrichtungen fallen allerdings nicht darunter. Damit will die Finanz weitere elektronische Prüfungshandlungen setzen. |