österreich war in der Vergangenheit für deutsche Bundesbürger ein attraktiver Standort zur Reduktion der Erbschaftssteuerbelastung mit dem Ergebnis, dass viele davon ihren Wohnsitz oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach österreich verlagert und dadurch großteils auch die Erbschaftssteuerpflicht nach österreich verschoben haben. Diese „Erbschaftssteuerflucht“ hat die deutsche Bundesregierung mit der Aufhebung des DBA nunmehr wesentlich eingeschränkt.
Somit kann es im Zeitraum vom 1.1.2008 bis 31.7.2008 zu einer Doppelbesteuerung kommen, sofern einer der Beteiligten (Erblasser oder Erbe) seinen Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in Deutschland hat. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollten daher bereits bei Testamentsabfassung Maßnahmen zur Verschiebung des Besteuerungszeitpunktes überlegt werden.
In österreich sind ab 1.8.2008 – soferne bis dahin keine Ersatzregelung getroffen wird – sämtliche Erbschaften steuerfrei. Wer aber künftig als Erblasser oder Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird in Deutschland voll erbschaftssteuerpflichtig. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach österreich kann die Erbschaftssteuerpflicht vom gesamten Nachlassvermögen in Deutschland nur dann vermeiden, wenn zwischen Wohnsitzverlegung und Erbanfall mehr als fünf Jahre vergangen sind. |