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06.02.2007 - Weniger Steuern auch für Freiberufler!
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Demnach sollte es, wie Gewerbetreibenden und Landwirten schon seit 2004, auch diesen Berufsgruppen möglich sein, ab 2007 „nicht entnommene Gewinne“ mit einem begünstigten, nämlich dem halben Steuersatz, zu versteuern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gesetzgeber aufgrund dieses Urteils nicht womöglich aus budgetären Erwägungen diese Steuerbegünstigung generell abändert. Die Begünstigung für „nicht entnommene Gewinne“ kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn aufgrund einer doppelten Buchführung (Bilanzierung) erfolgt. Der Umstieg von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung wird möglicherweise vielfach zu empfehlen sein. Es ist zu bedenken, dass dabei steuerpflichtige Übergangsgewinne entstehen können. Weiters ist zu beachten, dass umgekehrt in diesem Fall dann der neugeschaffene „Freibetrag für investierte Gewinne“ nicht angewendet werden kann. Die Entscheidung ist brandneu und es ist zur Zeit noch nicht klar, ob eine Gesetzesänderung kommen wird. Falls Sie davon betroffen sind (Freiberufler mit guten Gewinnen, die im Unternehmen belassen werden können) sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufnehmen. Möglicherweise sollten Sie sofort auf doppelte Buchführung umsteigen. Bis 15. März 2007 muss die Umsatzsteuer für Jänner 2007 erledigt sein, das wird vielfach die letzte Frist dafür sein. Der damit verbundene Steuervorteil kann bis zu ca € 23.000,00 jährlich betragen!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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