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www.steuerberater.at - Neugründungs-Förderungsgesetz (Steuerreformgesetz 2000) |
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§ 2 Art. 15 |
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Kundmachungsorgan: |
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BGBl. I Nr. 106/1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 |
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Inkrafttretungsdatum: |
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31.12.2004 |
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Text: |
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Begriff der Neugründung § 2. Die Neugründung eines Betriebes liegt unter folgenden Voraussetzungen vor: | | | | | | | | | 1. | Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. | 2. | Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. | 3. | Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. | 4. | Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor. | 5. | Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert. |
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