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Verfasst von: serp am 03.02.2004 05:57
 


THEMA:  Firmen KFZ
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin dabei mir einen neuen Firmen Wagen anzuschaffen. Ich gebe den alten Wagen als Anzahlung zürück. Muß ich den Erlös als Einkommen versteuern? Kann ich die Anzahlung gleich wieder kpl. Absetzen? mfg serp
Verfasst von: J. Rapp am 03.02.2004 05:57
 


THEMA:  Re: Firmen KFZ
Wenn es sich bei dem Altwagen um ein im Betriebsvermögen gehaltenes Fahrzeug handelt, ist der Verkaufserlös zu versteuern. Die Anzahlung für das neue Auto zählt zu den Anschaffungskosten und ist im Zuge der Abschreibung abzusetzen.
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