Verfasst von:
Alois am
19.06.2007 14:01
|
|
THEMA: Sozialversicherung als freier Dienstnehmer |
Hallo,
ich war 2005 als Angestellter sowie zusätzlich bei einer anderen Firma als freier Dienstnehmer beschäftigt. Beide Firmen bezahlten für mich SV-Beiträge (14 %). Nun habe ich in diesem Forum gelesen, daß freie Dienstnehmer die SV aber nur vom Gewinn bezahlen müssen.
Beispielrechnung:
SV 14 %, Lohnsteuer (gerundet) 38 %
Ich beziehe 11.460 € als freier Dienstnehmer und 10.000 € als Angestellter.
Als freier Dienstnehmer hatte ich aber noch Ausgaben von sagen wir mal 4.000 € (Studiengebühren (die Verrichtung der Tätigkeit war mit der Benützung von Universitätseinrichtungen verbunden), Fahrtkosten zum Arbeitsplatz die nicht vom Arbeitgeber abgegolten wurden, Arbeitsmittel). Die SV-Beträge wurden automatisch beim Arbeitgeber abgezogen, das waren 14 % von 21.460 = 3.004 €. Vom Rest ziehe ich meine 4.000 € Ausgaben ab und berechne die EkSt: = 1.693 € Steuer (21.460 - 3.004 - 4.000 = 14.456 - 10.000 € (Freibetrag) * 0,38).
Das wären also Gehaltsabzüge i.H. von 3.004 (SV) + 1.693 (Steuer) = 4.697 €
Wenn ich nun aber die Ausgaben vor der Berechnung der SV abziehe, ergibt sich folgendes Bild:
Einkommen 11.460+10.000-4.000=17.460 €.
SV: 14 % davon: 2.444
Steuer: (17.460-2.444-10.000)*0,38 = 1.906 €
Gesamtbelastung also: 4.350 €.
D.h. wenn ich die Sozialversicherung erst nach Abzug der Ausgaben bezahlen müßte, hätte ich 350 € gespart.
Meine Frage: Kann ich die zuviel geleisteten Beiträge von der SVA zurückfordern?
Und wenn ich nun gar durch zusammensammeln aller Belege (Computer, weitere gewinnmindernde Ausgaben) unter die Gewinngrenze für nebenberufliche Zuverdienste käme, müßte ich dann gar keine SV für die Bezüge als freier Dienstnehmer zahlen oder fällt das in keinem Fall in die Kategorie nebenberuflicher Tätigkeit?
Vielen Dank im voraus!
Alois.
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.06.2007 14:01
|
|
|
|