Verfasst von:
Renate am
20.06.2007 19:59
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THEMA: Arbeitszimmer |
Sehr geehrte ExpertInnen,
ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer. Ich bin nichtselbständig
im pädagogischen Bereich beschäftigt.
Zusätzlich gebe ich noch Legasthenieeinheiten. Das Legasthenietraining
findet ausschließlich in einem dafür vorgesehenen und eingerichteten Raum in meiner
Wohnung statt.
Die Dame vom Finanzamt meinte, das Arbeitszimmer kann nicht abgeschrieben werden
da es nicht Mittelpunkt beider (also auch der nichtselbständigen Tätigkeit) ist.
Unter WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988) Rz 333 habe ich folgendes gefunden:
Zusammentreffen einer Einkunftsquelle, bei der der Mittelpunkt jedenfalls
außerhalb eines Arbeitszimmers liegt (vgl. Rz 329a) mit einer solchen, bei
der der Mittelpunkt in einem Arbeitszimmer liegt (vgl. Rz 329b)
Damit sollte das Arbeitszimmer doch abgeschrieben werden können.
Viele Grüße
Renate
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.06.2007 19:59
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THEMA: Re: Arbeitszimmer |
.... ich bin der Meinung, dass das Arbeitszimmer wohl einen Mittelpunkt darstellt, da die Nichtselbständigkeit nicht mit der Selbständigkeit gemeinsam bewertet werden kann.
Als "Betrieb" haben sie ja nur die Legasthenieeinheiten und dort bildt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Ausübung. Ich würde das Arbeitszimmer - vorausgesetzt es ist ein abgegrenzter Raum der ausschließlich dafür ist - absetzen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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