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Verfasst von: Renate am 20.06.2007 19:59
 


THEMA:  Arbeitszimmer
Sehr geehrte ExpertInnen, ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer. Ich bin nichtselbständig im pädagogischen Bereich beschäftigt. Zusätzlich gebe ich noch Legasthenieeinheiten. Das Legasthenietraining findet ausschließlich in einem dafür vorgesehenen und eingerichteten Raum in meiner Wohnung statt. Die Dame vom Finanzamt meinte, das Arbeitszimmer kann nicht abgeschrieben werden da es nicht Mittelpunkt beider (also auch der nichtselbständigen Tätigkeit) ist. Unter WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988) Rz 333 habe ich folgendes gefunden: Zusammentreffen einer Einkunftsquelle, bei der der Mittelpunkt jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt (vgl. Rz 329a) mit einer solchen, bei der der Mittelpunkt in einem Arbeitszimmer liegt (vgl. Rz 329b) Damit sollte das Arbeitszimmer doch abgeschrieben werden können. Viele Grüße Renate
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2007 19:59
 


THEMA:  Re: Arbeitszimmer
.... ich bin der Meinung, dass das Arbeitszimmer wohl einen Mittelpunkt darstellt, da die Nichtselbständigkeit nicht mit der Selbständigkeit gemeinsam bewertet werden kann. Als "Betrieb" haben sie ja nur die Legasthenieeinheiten und dort bildt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Ausübung. Ich würde das Arbeitszimmer - vorausgesetzt es ist ein abgegrenzter Raum der ausschließlich dafür ist - absetzen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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