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Verfasst von: Daniel am 20.06.2007 07:40
 


THEMA:  Student, Kinderbeihilfe, Einkünfte
Hallo, ich bin Student und teilzeit berufstätig. Ich verdiene cirka 600.- Brutto pro Monat als Angestellter, somit unselbständig. Zusätzlich arbeite ich auf Honorarnotenbasis als Netzwerkadministrator gelegentlich für 3 Kunden. Bis ca. 8700€ Jahresverdienst (Bruttoverdienst abzüglich SV) bekomme ich noch die Kinderbeihilfe. Da in diesen 8700.- ja auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit gerechnet werden (Honorarnoten) komme ich über dieses Limit. Ich habe aber für dieses Jahr gewisse Ausgabe wegen meiner selbständigen Tätigkeit. z.B.: Notebook, Telefonrechnung. Kann ich diese Dinge als Ausgaben geltend machen? Wenn ja wie?
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.06.2007 07:40
 


THEMA:  Re: Student, Kinderbeihilfe, Einkünfte
Anschaffungskosten des Notebooks werden auf 3 Jahre verteilt. Von den Telefonkosten ziehen Sie einen Privatanteil ab, der Restbetrag mindert Ihr Einkommen. Auch Fahrtkosten und Werkzeug mindern den Gewinn.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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