Verfasst von:
vm76 am
11.06.2007 14:55
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THEMA: dopppelversicherung |
Hallo!
Vielleicht ist jemand in der gleichen Situation und kann mir helfen oder weiß die Antwort darauf:
bin gf-Gesellschafter (100%) bei einer GmbH im Firmenbuch eingetragen, beziehe aber kein GF-Bezug mehr seit Mai 07.
Ab 05/07 bin ich bei einem anderen Unternehmen angestellt und bezahle dort vom Gehalt die normalen SV-Beträge nach ASVG.
bis 05/2007 habe ich von meinen GF-Bezügen (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) an die GSVG die SV-Beiträge lt. Vorschreibung bezahlt.
Was muss ich jetzt bezahlen? Beides? Angeblich gibt es lt. GSVG eine doppelversicherungspflicht, was ich mir schwer vorstellen kann.
Die AKNÖ, WKO und GSVG gaben mir schon drei verschiedene Antworten.
Wer kennt sich wirklich aus? Bin für jede info/hilfe dankbar.
mfg |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.06.2007 14:55
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THEMA: Re: dopppelversicherung |
Leider gibt es die Mehrfachversicherung wirklich.
Geben Sie der SVA eine Entgeltbestätigung von Ihrem jetzigen Gehalt, dann wird Ihnen etwas angerechnet.
Sollten Sie über der Höchstbemessung sein,dann brauchen Sie nur noch die Unfallvers. bei der SVA zahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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