Folgender Tatbestand:
Ich fahre mit einem ausgeborgten Fahrzeug zu beruflichen Zwecken (selbständig) und werde auf der Schnellstrasse aufgehalten. Da das Mautpickerl nicht mehr gültig ist, muss ich die Ersatzmaut von 120 € entrichten.
Kann ich die Ersatzmaut als Betriebsausgabe absetzen?
Danke
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