Verfasst von:
se-no am
08.06.2007 09:21
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THEMA: Honorarnote + Umsatzsteuerzahlungen an FA |
Hallo!
Ich bin seit März Unternehmer und habe einen Gewerbeschein im Fliesenhandel gelöst. Ich kaufe und verkaufe Fliesen.
Jetzt habe ich einen Bekannten, der mir beim Verkauf hilft und mit dem ich abgemacht habe, dass er pro Verkauf einen gewissen Prozentsatz des Gewinnes bekommt.
Mein Bekannter ist eine Privatperson.
Kann ich ihm eine Honorarnote ausstellen? Wenn ja, bis zu welcher Höchstgrenze darf er an Honorarnoten im Jahr bekommen, damit er keine Probleme mit Steuernachzahlungen usw. bekommt?
Betr. Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt:
Bin seit März als Kleinunternehmer tätig, bekomme ich vom Finanzamt eine Umsatzsteuervorschreibung oder muss ich mich darum selber kümmern?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.06.2007 09:21
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.06.2007 09:21
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