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Verfasst von: Alice Schwab am 05.06.2007 12:01
 


THEMA:  Nebentätigkeit
Ich arbeite hauptberuflich als Lehrerin (Landesangestellte) und werde heuer in den großen Ferien eine auf diese Zeit begrenzte Tätigkeit als freier Mitarbeiter annehmen. Wie muss ich diese Einküfte versteuern bzw. welche Abzüge entstehen bei einem Stundenlohn von netto 18 Euro/ 3-4 Stunden tägl. 5x die Woche. Danke für eine schnelle Antwort.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.06.2007 12:01
 


THEMA:  Re: Nebentätigkeit
Wenn es sich um einen Werkvertrag handelt, dann brauchen Sie bis ca € 4.000,-- jährlich keine Sozialvers. zu bezahlen.Die Einkommensteuer wird zu dem Tarif,dem Ihr Gehalt unterliegt, berechnet.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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