Verfasst von:
cs am
12.06.2007 12:16
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THEMA: innergemeinschaftliche lieferungen - UID |
Hallo
Hintergrund: Bin Kleinunternehmer ohne UID und werde nächstes Jahr eine UID beantragen um Vorsteuer abziehen zu können.
Frage:
Benötigt man eine UID wenn die Einkäufe vom letzten UND diesem Jahr jeweils 11000 überschritten haben? oder wenn in einem von den beiden Jahren die 11000 überschritten werden?
Die Formulierung am UID Formular:
"die innergemeinschaftlichen Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr 11.000 Euro (Erwerbsschwelle) überstiegen
haben bzw. diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich übersteigen werden"
Mein aktueller Fall:
2006 ca 6000 Euro
2007 voraussichtlich > 11000
2008 voraussichtlich > 11000
d.h. benötige ich ab dem ersten Euro über 11.000 im Jahr 2007 eine UID? d.h. UID 2007 beantragen?
ODER
ab dem ersten Euro über 11.000 im Jahr 2008?
Vielen Dank,
Christoph
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.06.2007 12:16
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
12.06.2007 12:16
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THEMA: Re: innergemeinschaftliche lieferungen - UID |
... dazu darf ich auf ausführliche Darstellung der WKO verweisen, warum dann die UID-Nummer notwendig ist.
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/extranet/wkoat/Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelungwko.pdf
Also auch Kleinunternehmer brauchen eine UID-Nummer und kommen damit NICHT in die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung!
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
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Verfasst von:
Chrstoph am
12.06.2007 12:16
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THEMA: Re: innergemeinschaftliche lieferungen - UID |
Danke das Dokument der WKO ist sehr gut, allerdings bleibt da noch eine Frage.
Ist die 11.000 Euro Grenze eine Brutto od. Netto Grenze? Ich nehme mal an brutto oder?
Ab Wann habe ich den Schwellwert überschritten bei 11.000 Euro netto od. bei einem Einkauf von 13090 Euro (inkl. 19% deutsche UST).
Vielen Dank
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