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Verfasst von: Max am 27.05.2007 14:55
 


THEMA:  Pendlerpauschale - 3km zu wenig?
Guten Tag! Mein Arbeitgeber hat mir das Formular zur Berücksichtung des Pendlerpauschales vorgelegt, und gesagt, ich solle eintragen die Kilometer, ich musste das sofort tun und habe 65 Kilometer eingetragen; richtigerweise sind es aber 61 Kilometer. Da ich eh in jedem Falle das große PB bekomme, möchte ich nur wissen, ob ich mich durch die "unrichtige" Angabe, quasi Verschätzung strafbar mache, oder ob dies irgendwie das Finanzamt prüft.
Verfasst von: Karl Gruber am 27.05.2007 14:55
 


THEMA:  Re: Pendlerpauschale - 3km zu wenig?
Hallo, ab 60 km wird die Lohnsteuerbemessungsgrundlage um den selben Betrag vermindert - egal wie weit die Länge der Strecke darüber liegt. Betraglich macht es also keinen Unterschied, ob man täglich 61 oder 65 km zur Arbeitsstätte fährt.
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