Verfasst von:
andi am
24.05.2007 07:17
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THEMA: Abschreibung eingebrachter Gegenstände |
Hallo,
ich habe Sept. 2006 ein Gewerbe gegründet und wollte nachfragen, ob es möglich ist eingebrachte Gegenstände abzuschreiben. Ich besitze z.B. einen PC (2 Jahre alt), den ich nun gewerblich nutze. Eine weiter Frage ist, wie es mit Materialien aussieht, die ich vor der Gewerbegründung gekauft habe, ohne dass auf der Rechnung explizit mein Name steht.
Danke im Vorraus!
andi
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
24.05.2007 07:17
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THEMA: Re: Abschreibung eingebrachter Gegenstände |
1.
Wenn Sie Gegenstaende oder Materalien aus dem Privatvermoegen in Ihren Betrieb einlegen, koennen Sie diese auch absetzen / abschreiben, und zwar mit dem Zeitwert.
2.
Eine Dokumentation durch Belege waere ratsam, wenn es nicht anders geht, auch durch Fotos.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
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