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Verfasst von: Peter Landrichter am 08.05.2007 13:16
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung und Hauskauf/bau
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ende 2005 ein Haus erworben und dieses renoviert/umgebaut. Meine Frage dazu, kann man diverse Gebühren (Eintragung Grundbuch, Rechtsberatung beim Kauf, bzw. Renovierungsarbeiten für das Wohnobjekt wie zum Beispiel den Einbau einer neuen Heizung) in irgendeiner Form geltend machen? Besten Dank für Ihre Bemühungen Peter Landrichter
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.05.2007 13:16
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung und Hauskauf/bau
Die Sanierung von Wohnraum kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten von Professionisten ausgeführt wurden. Die Kosten für die Anschaffung des Objekts können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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