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Verfasst von: Peter Peyer am 29.01.2004 06:49
 


THEMA:  selbstständig und unselbstständige Tätigkeit
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. Ich hab mich vor 2 Monaten selbstständig gemacht und war letztes Jahr aber nochbis Mitte November unselbstständig erwerbstätig sprich angestellt. Da ich in meinem Fall aus der selbstständigen Tätigkeit noch keine Einnahmen hatte, aber sehr wohl Investitionen hatte - wie gehe ich bei der Lohnsteuererklärung vor bzw. Einkommensteuererklärung. Muß ich nur eine Lohnsteuererklärung machen und kann dort die Verluste angeben oder sind sowohl Einkommensteuer als auch Lohnsteuererklärung zu machen? Mfg Peter Peyer
Verfasst von: J. Rapp am 29.01.2004 06:49
 


THEMA:  Re: selbstständig und unselbstständige Tätigkeit
Die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten sind nur in der Einkommensteuererklärung anzugeben, eine Arbeitnehmerveranlagung ist nicht zu machen.
Verfasst von: Elisabeth am 29.01.2004 06:49
 


THEMA:  Re: selbstständig und unselbstständige Tätigkeit
Ich hab ein ähnliches Problem - ich hab 2003 von Jänner bis März mit 20h-Woche gearbeitet, im April überhaupt nur 20 Stunden im Monat, im September hab ich dann durch 2 Honorarnoten insgesamt rd. 900 Euro verdient. Und ab 20. Oktober arbeite ich Vollzeit. Muss ich jetzt auch eine Einkommenssteuererklärung machen bzw. hab ich da noch die Möglichkeit was von der Lohnsteuer zurückzubekommen? Ist bei einem Betrag von 900 Euro schon eine Pflichtversicherung vorgesehen (ich war während dieser Zeit mitversichert)?
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