Verfasst von:
michael am
22.04.2007 22:11
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THEMA: kleinunternehmer-ermittlung der umsatzgrenze? |
werte forumsmitglieder,
habe bzgl. der kleinunternehmer-grenze eine ungeklärte frage.
der umsatz (netto) darf 22.000 eur im jahr nicht übersteigen (15% toleranz), wobei all meine einkunftsarten miteinbezogen werden, soweit alles klar.
ich bin seit heuer einzelunternehmer und nehme die kleinunternehmerregelung in anspruch.
möchte aber ab mai mit einem geschäftspartner eine personengesellschaft errichten und meine tätigkeit als einzelunternehmer beenden.
diese personengesellschaft wird von der kleinunternehmerregelung nicht gebrauch machen da umsätze >22.000 eur.
inwieweit sind die umsätze der künftigen personengesellschaft jetzt für die ermittlung meiner umsatzgrenze als einzelunternehmer von relevanz? wenn ja, ist das beteiligungsverhältnis von bedeutung?
mfg
michael
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
22.04.2007 22:11
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THEMA: Re: kleinunternehmer-ermittlung der umsatzgrenze? |
>der umsatz (netto) darf 22.000 eur im jahr
>nicht übersteigen (15% toleranz)
Nunmehr seit 2007 EUR 30.000,--
>inwieweit sind die umsätze der künftigen
>personengesellschaft jetzt für die
>ermittlung meiner umsatzgrenze als
>einzelunternehmer von relevanz?
Sie sind nicht von Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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