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Verfasst von: Silvia M. am 19.04.2007 12:07
 


THEMA:  SV-Frage
Eine Frage bezüglich Sozialversicherung: Ich bin teilzeitbeschäftigt (15 Stunden), und habe nebenbei Einkünfte aus Werkverträgen. Da schaue ich dass ich jährlich unter den € 4.000,- bleibe damit ich nicht doppelt SV zahlen muss. Nun hätte ich auch noch die Möglichkeit ein geringfügiges Arbeitsverhältnis einzugehen, wo ich ja an und für sich auch keine SV zahlen muss. Dürfen jetzt geringfügige Einkünfte aus Selbständigkeit und Unselbständigkeit gemeinsam die € 4.000,- nicht überschreiten, oder kann ich jeweils diese Grenze ausnutzen?
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 19.04.2007 12:07
 


THEMA:  Re: SV-Frage
>Nun hätte ich auch noch die Möglichkeit ein >geringfügiges Arbeitsverhältnis einzugehen, >wo ich ja an und für sich auch keine SV >zahlen muss. Das stimmt so nicht ganz. Ihr Dienstgeber behält keine Sozialversicherung von Ihnen ein, Sie müssen diese aber nach Ablauf des Jahres nachzahlen. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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