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Verfasst von: Martin Müller am 20.04.2007 09:24
 


THEMA:  Werkstudent Einkommensteuer
Hallo, ich habe zu folgenden Sachverhalt eine Frage, die ich dringend klären muss: Es geht um eine Steuererklärung für das Jahr 2006. Anfang 2006 bis Mitte 2006 war ich Student gewesen und hatte ein Werkvertrag, also Selbständiger. Mein Verdienst war insgesamt 3000 Euro. Mitte des Jahres wurde ich fertig und habe als Angestellter weitergearbeitet. Bei meinem Bescheid vom Finanzamt wurden die 3000 Euro aus selbständiger Tätigkeit unter der Einkommenssteuer mit berücksichtigt. Ich habe aber gelesen, dass Studenten bis zu 10.000 Euro pro Jahr verdienen können, ohne eine Einkommenssteuer zu zahlen für die Tätigkeit als Werkstudent. Gilt diese Regelung bezogen auf das ganze Jahr oder liegt hier ein Fehler vom Finanzamt vor? Beste Grüsse Herr Müller
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.04.2007 09:24
 


THEMA:  Re: Werkstudent Einkommensteuer
Bis zu einem Jahreseinkommen von 10.900 € aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit fällt keine Einkommensteuer an.
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