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Verfasst von: Petra Ines am 18.04.2007 09:16
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Kosten für Wohnung
Wenn ich eine Wohnung kaufe und diese mit einem Kredit finanziere, sie dann aber vermiete, was genau kann ich absetzen. Die Anschaffungskosten - wieviel davon, über welchen Zeitrahmen? Die Zinszahlungen - wie berechnet man das? Würden die Mieteinnahmen unter 10 000 Euro im Jahr bleiben - wären sie dann steuerfrei? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.04.2007 09:16
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit von Kosten für Wohnung
Die jährlich bezahlten Zinsen können gewinnmindernd angesetzt werden; lassen Sie sich von der Bank diese bestätigen, bzw. ersehen Sie diese aus dem Kontoauszug. Die Anschaffungskosten werden im Rahmen der Abschreibung mit 1,5% jährlich abgesetzt. Bei einem Jahreseinkommen, nicht Mieteinnahmen, unter € 10 000 fällt keine Einkommensteuer an.
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