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Verfasst von: Norbert Hörmayer am 19.12.2003 21:29
 


THEMA:  Kapitalertragssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren! Für die laufenden Habenzinsen aus meinem Bausparguthaben wird mir Kapitalertragssteuer abgezogen. Gleichzeitig zahle ich für einen laufenden Kredit Sollzinsen. Ist es möglich, durch Abzug der höheren Sollzinsen von den Habenzinsen sich die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückzuholen? Mit freundlichen Grüßen Norbert Hörmayer
Verfasst von: Mag. Ferdin am 19.12.2003 21:29
 


THEMA:  Re: Kapitalertragssteuer
Eine direkte Kompensation der Zinsen ist nicht möglich. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% kann dann (ganz oder teilweise) zurückgeholt werden, wenn - unter Berücksichtigung der Zinsenerträge als Kapitaleinkünfte - die Steuerbelastung insgesamt niedriger ist als 25%.
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