Verfasst von:
bh am
12.04.2007 10:55
|
|
THEMA: Haftung ?? |
Ich habe einen Kunden der wünscht eine aufwandwirksame Buchung aller übermittelten Belege, darunter viele die 100%ig der Privatspähre zuzuordnen wären.
Ich verbuche diese mit möglichst nichtssagenden Buchungstexten.
Ein Steuerberater erstellt die Steuererklärung, würde diese Buchungen jedoch nur bei belegmäßiger Kontrolle finden.
Ich glaube nicht, dass dies geschieht, da die Buchhaltung bereits von einem Fachmann erledigt wurde, und der Kunde sicher nicht bereit ist, dem Steuerberater viel zu bezahlen.
Würde ich im Falle einer Betriebsprüfung als "Mittäter" haften??
Bitte um Hilfe
Vielen Dank
H.G.
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.04.2007 10:55
|
|
THEMA: Re: Haftung ?? |
Lassen Sie sich von Ihrem Kunden schriftlich bestätigen,
dass Sie ihn über die rechtliche Lage aufgeklärt haben, aber dass er trotzdem wünscht,dass Sie in der oben beschriebenen Weise buchen.
|
|
|
Verfasst von:
Steuerzahler am
12.04.2007 10:55
|
|
THEMA: Re: Haftung ?? |
Hier kommt meines Erachtens ein klarer finanzstrafrechtlicher Tatbestand zum Tragen, AUCH für denjenigen, der wissentlich die Buchhaltung erstellt, indem er private Ausgaben einbucht.
Damit sind Sie Beitragstäter und für die gesamte hinterzogene Abgabenschuld finanzSTRAFRECHTLICH verantwortlich.
Eine Bestätigung, wie von Mag. Weiss empfohlen, halte ich für die Katze. Den ist ist ein Straftatbestand, d.h. sie müssen selbst wissen, ob sie es dürfen oder nicht.
Wenn mich mein Chef zum Billa schickt, damit ich dort etwas klaue, er es mir aber schriftlich bestätigt, bin ich trotzdem der Dieb und habe mich zu verantworten.
Fazit: Wenn aus den Belegen eindeutig hervorgeht, dass es private Aufwendungen sind, halte ich eine Bestätigung für die Katz!! Und die Finanz sicherlich auch!!bh geschrieben:
> Ich habe einen Kunden der wünscht eine aufwandwirksame Buchung
> aller übermittelten Belege, darunter viele die 100%ig der
> Privatspähre zuzuordnen wären.
>
> Ich verbuche diese mit möglichst nichtssagenden Buchungstexten.
>
> Ein Steuerberater erstellt die Steuererklärung, würde diese
> Buchungen jedoch nur bei belegmäßiger Kontrolle finden.
>
> Ich glaube nicht, dass dies geschieht, da die Buchhaltung
> bereits von einem Fachmann erledigt wurde, und der Kunde sicher
> nicht bereit ist, dem Steuerberater viel zu bezahlen.
>
> Würde ich im Falle einer Betriebsprüfung als "Mittäter"
> haften??
>
> Bitte um Hilfe
>
> Vielen Dank
>
> H.G.
>
|
|
|
|