Verfasst von:
Schäfer Albrecht am
16.12.2003 22:15
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THEMA: Einbringung |
Ich besitze ein Einzelunternehmen wo zu Zeit sehr gut floriert.
Aus Zukunfts - und Erweiterungsplänen habe ich nun die
möglichkeit mit 2 Personen eine neue Ges.m.b.H. mit einem weiteren
Standbein (Landtechnik und Motorinstantsetzung) zu gründen.
Dabei werde ich meine Firma in die neue Ges.m.b.H. mit einbringen.
Besteht die Möglichkeit, meinen Firmenwert (Kundenstamm - Gewinn)
in die neue Firma einzubringen, ohne das ich davon Einkommenssteuer
bezahlen muß.(Einbringung mit Buchwertfortführung) |
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Verfasst von:
Peter Weinmar am
16.12.2003 22:15
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THEMA: Re: Einbringung |
Der von Ihnen angefragte Sachverhalt ist nach Artikel III Umgründungssteuergesetz zu lösen.D.h. Ihr Einzelunternehmen geht in der neuen GmbH unter, sämtliche Aktiven und Passiven gehen auf das Betriebsvermögen der GmbH zu BUCHWERTEN über. Eine Einbringung ist rückwirkend 9 Monate möglich, also zum 31. Dezember 2003 kann rückwirkend jeder Stichtag ab 1. April 2003 gewählt werden (d.i. Zeitpunkt ab dem die Aktiven und Passiven der GmbH zugerechnet werden). Durch die Einbringung ergibt sich evt. eine Erhöhung Ihres Anteiles an der Kapitalgesellschaft. Einkommensteuer fällt nur in Ausnahmefällen an (zB bei Einbringung wertberichtigter Forderungen)
www.weinmar.at |
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