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Verfasst von: J. Zauner am 10.12.2003 09:58
 


THEMA:  Vermietung
hallo, ich bin unselbst. beschäftigt und möchte meine wohnung vermieten. 1.frage: wenn ich nun mieteinnahmen nach abzug der aufwände (afa, zinsen, sonstige aufwände) unter 730 eur im jahr habe, muss ich das dem finanzamt melden? 2.frage: ich will die wohnung nur für 2-3 jahre vermieten und dann verkaufen. habe selbst 7 jahre in der wohnung gewohnt. wann fällt das vermieten unter liebhaberei und was muss in diesem fall an das finanzamt gemeldet werden. vielen dank im voraus j. zauner
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