hallo,
ich bin unselbst. beschäftigt und möchte meine wohnung vermieten.
1.frage:
wenn ich nun mieteinnahmen nach abzug der aufwände (afa, zinsen, sonstige aufwände) unter 730 eur im jahr habe, muss ich das dem finanzamt melden?
2.frage:
ich will die wohnung nur für 2-3 jahre vermieten und dann verkaufen. habe selbst 7 jahre in der wohnung gewohnt. wann fällt das vermieten unter liebhaberei und was muss in diesem fall an das finanzamt gemeldet werden.
vielen dank im voraus
j. zauner |
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