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Verfasst von: Christa am 29.03.2007 14:55
 


THEMA:  Jahresabschluß
Als Gewerbliche Buchhalterin darf ich ja die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen, nicht aber die Steuererklärungen. Demnach müßte ich nun die Unterlagen nur für die Erstellung der Steuererklärungen einem Steuerberater übergeben? Oder reicht der Klient dann die Erklärungen in "seinem" Namen ein? Danke für Eure Reaktionen. Christa
Verfasst von: StB am 29.03.2007 14:55
 


THEMA:  Re: Jahresabschluß
Das hat nichts mit der Einreichung zu tun! Die Befugnis betrifft die Erstellung und nicht wer unterschreibt oder einreicht. Es ist schon erstaunlich, dass Sie so eine Frage im Steuerberater-Forum stellen. Was erwarten Sie von den teilnehmenden StB? Unterstützung zum Pfusch?? StB haben in der Regel einen Uni-Abschluss, haben wenigsten 3 Jahre bei einem StB gearbeitet und haben eine schwere StB-Prüfung hinter sich. Was haben Sie als GBH vorzuweisen, um dieselben Rechte wie die StB einzufordern (Siehe die zahllosen Diskussionen im BÖB-Forum). "kopfschüttel!?"
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 29.03.2007 14:55
 


THEMA:  Re: Jahresabschluß
Liebe Frau Christa, Selbst als Selbständige Buchhalterin tätig arbeite in Kooperation mit mehreren Steuerberatern zusammen. Ich übernehme die Buchhaltungen/Lohnverrechnungen/Unternehmensberatung und gebe dafür dann die Erklärungsthemen, Berufungen, ..... an meine Kooperationspartner weiter. Das geht sehr gut und bildet für beide einen Vorteil - ich mache Marketing und sie profitieren von "meinen" Klienten und damit von meinem Marketing, und ich kann meinem Klienten gegenüber vollständig auftreten - der Steuerberater selbst hat auch den Vorteil, dass er mehr Flexibilität in seinen Kosten hat und damit das Ausfallsrisiko von Mitarbeitern reduziert (vor allem im Bereich der Lohnverrechnung wird die Kooperation immer stärker nachgefragt). Also - nicht pfuschen, Kooperationen nutzen! Lieben Gruß Claudia Hochweis
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