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Verfasst von: Sonja am 27.03.2007 11:45
 


THEMA:  Erstattung AMS
Liebes Forum, ich bilde mir ein, ich hätte vor kurzem gehört, dass jetzt die Erstattung vom AMS für Altersteilzeit in Betrieben einkommensteuerfrei ist, heißt dass, dass ich es jetzt nicht als Einnahme anführen muss in der Buchhaltung, gilt das auch rückwirkend für das Jahr 2005? Wo kann ich das nachlesen im Gesetz? Danke für die Hilfe, Sonja
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.03.2007 11:45
 


THEMA:  Re: Erstattung AMS
Liebe Frau Sonja, Siehe im Detail: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Informationen/ErgnzendeInformatio_6631/_start.htm Wichtig ist, dass an die Altersteilzeit die Einstellung einer weiteren Arbeitskraft geknüpft ist. Sollte in rechtskräftig veranlagten Fällen ein Zuschuss als steuerpflichtig behandelt oder eine Aufwandskürzung erfolgt sein, kommt innerhalb der einjährigen Frist nach § 302 BAO eine Aufhebung gemäß § 299 BAO in Betracht. Davon abgesehen kann eine Korrektur im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) erfolgen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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