Verfasst von:
Georgina am
23.03.2007 14:34
|
|
THEMA: Umsatzsteuerfrage |
Ein Unternehmer aus dem Drittland liefert in Österreich eine Beschriftung und klebt sie auch auf. Die Rechnung wurde ohne (österr.) Mehrwertsteuer ausgestellt. Das ist wohl nicht richtig, oder? |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
23.03.2007 14:34
|
|
THEMA: Re: Umsatzsteuerfrage |
Drittlandsgebiet im Sinne des Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. Bei der Wareneinfuhr aus einem Drittland fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. I.d.R. gilt für die Einfuhrumsatzsteuer die Vorsteuerabzugsberechtigung (sofern Sie über diese prinzipiell verfügen). Die Einfuhrumsatzsteuer wird oft von der Spedition für Sie gezahlt und daher von der Spedition in Rechnung gestellt.
Wenn ich richtig verstehe, hat der Unternehmer selbst geliefert und zwar aus einem Nicht-EU-Land. Er hätte die Zoll- und EUSt-Formalitäten beachten müssen, eine Ust-Steuerfreie Rechnung auf Grund Auslandslieferung wäre dann grundsätzlich o.k. War die Haupttätigkeit die Herstellung der Beschriftung oder die Montage?
Mit besten Grüßen
|
|
|
|