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Verfasst von: alex111 am 21.03.2007 09:50
 


THEMA:  Ferialarbeiter + Steuerausgleich
Hallo ! Ich habe letztes Jahr 4 Wochen gearbeitet und 1500 € (netto) verdient habe sodann heuer schon das Formular L1 ans Finanzamt geschickt und prompt 30€ überwiesen bekommen... nun Frage ich mich ob ich da nicht mehr herausholen könnte ? Kann man als Student mit einer Ferialarbeit (nicht Praktikum) auch Werbungskosten o.ä. absetzen ? Zb. eine Rentenversicherung, für die ich monatlich 20,64€ zahle ? Oder andere Posten ? lg,alex
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 21.03.2007 09:50
 


THEMA:  Re: Ferialarbeiter + Steuerausgleich
Lieber Alex, Sie können alles an Werbungskosten (Rentenzahlungen als Sonderausgaben max. 1/4tel ...) Gewerkschaftszahlungen ... von der Steuer absetzen. Sie können aber natürlich nicht mehr von der Steuer zurückbekommen als das, was Sie dorthin bezahlt haben (plus Arbeitnehmerabsetzbetrag). Wenn Sie nur 4 Wochen tätig waren .... was sollten Sie da noch weiter zürckhaben wollen? Überdies, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung bereits erledigt haben, haben sie eine Einspruchsfrist von 1 Monat. Wenn diese verstrichen ist, müßten Sie in ein Wiederaufnahmeverfahren gehen .... ?? Also für das nächste Jahr => angeben, was an Sonderausgaben vorhanden ist (Pensionsversicherung, Wohnraumschaffung und -sanierung, Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Kirchensteuer ...) aber was Sie an Steuer nicht bezahlt haben, können Sie auch nicht zurück bekommen :o) Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
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