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Verfasst von: Stefan am 10.03.2007 20:03
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Selbstständige Einkünfte
Guten Tag, ich habe eben in den FAQs des BMF gelesen, dass man neben nichtselbstständigen Einkünften 730,- Euro aus selbstständigen Einkünften dazuverdienen darf und sollte die Summe der Einkünfte 10.900 euro übersteigen muss man eine Steuererklärung abgeben. Nun würde ich gerne wissen, wie das mit einer geringfügigen Beschäftigung aussieht: Wenn ich neben dem Studium 300,- pro Monat als geringfügige EDV Aushilfe verdiene - wieviel darf ich dann selbstständig als Web-/Grafikdesigner dazuverdienen? Angenommen ich überschreite die 730,- Euro Grenze und verdiene 1000,- Euro selbstständig dazu - dann wären die Einkünfte in Summe ja 4600,- (300 * 12 + 1000) und somit unter der 10.900 Grenze -> sprich man müsste keine Steuererklärung abgeben. Oder sehe ich da etwas falsch bzw. gibt es bezüglich einer geringfügigen Beschäftigung eine andere Regelung? Ich hoffe jemand kann mir hier aushelfen, Vielen Dank im Voraus!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2007 20:03
 


THEMA:  Re: Geringfügige Beschäftigung + Selbstständige Einkünfte
Sie sehen das richtig.
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