Verfasst von:
Tanja S. am
28.02.2007 11:38
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THEMA: Beide Einkunftsarten |
Hallo!
Ich hätte eine Frage zur Arbeitnehmerveranlagung:
Ich habe im Jahr 2006 2 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet, und dafür 20% Diäten bezogen. Sind diese Diäten steuerpflichtig?
Danach habe ich im Juli 2006 ein Angestelltenverhältnis begonnen und in diesem Jahr aus beiden Einkunftsarten dann mehr als 10,900€ verdient. (alles inklusive Sozialversicherung gerechnet)
Muss ich unter Umständen Steuer nachzahlen, oder wiegt sich der Betrag den ich von der Lohnsteuer des Angestelltenverhältnis zurückerstattet bekommen hätte auf?
Danke!
Beste Grüße
Tanja S.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.02.2007 11:38
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THEMA: Re: Beide Einkunftsarten |
Ich habe im Jahr 2006 2 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet, und dafür 20% Diäten bezogen. Sind diese Diäten steuerpflichtig?
Ja
Danach habe ich im Juli 2006 ein Angestelltenverhältnis begonnen und in diesem Jahr aus beiden Einkunftsarten dann mehr als 10,900€ verdient. (alles inklusive Sozialversicherung gerechnet)
Die Kennzahl 245 des Lohnzettels ist maßgebend
Muss ich unter Umständen Steuer nachzahlen, oder wiegt sich der Betrag den ich von der Lohnsteuer des Angestelltenverhältnis zurückerstattet bekommen hätte auf?
Das können Sie unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm berechnen lassen.
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